VHitG-Erklärung zur IT-Umsetzung von Selektivverträgen in der ambulanten Versorgung

BERLIN, DE - (HealthTech Wire / News) - Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) e.V. hat ein Positionspapier zur Umsetzung von Selektivverträgen gemäß § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Facharztverträge) des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) veröffentlicht.

Story Highlights
  • VHitG-Erklärung richtet sich an Managementgesellschaften, Kostenträger, Ärztevertretungen, Politik und Presse.
  • Der Inhalt drückt die Haltung des VHitG zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Patienten über Selektivverträge aus.
  • Die Erklärung ist außerdem ein Angebot des Verbandes, durch aktive Beteiligung an der Umsetzung zukünftiger Projekte eine effiziente und langfristig kostengünstige Umsetzung zu realisieren.

Die Erklärung richtet sich an die an der Umsetzung beteiligten Organisationen wie Managementgesellschaften, Kostenträger, Ärztevertretungen, weitere Körperschaften sowie Politik und Presse. Sie steht unter www.vhitg.de, Publikationen zum Download zur Verfügung.

Die Erklärung drückt die Haltung des VHitG und seiner Mitglieder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Patienten über die Selektivverträge sowie zu einer marktoffenen und herstellerunabhängigen Umsetzung von Verträgen nach §73 b und c aus. Sie ist gleichzeitig ein Angebot des Verbandes, sich in zukünftigen Projekten unter der Maßgabe der formulierten Position an der Umsetzung aktiv zu beteiligen und auf diesem Wege eine effiziente und langfristig kostengünstige Umsetzung zu realisieren.

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Quelle: VHitG