bvitg und VDDS fordern mindestens drei Monate Zeit für Anpassung von Software an geänderte Gesetze

BERLIN, DE - (HealthTech Wire / News) - Angesichts der in Kürze geltenden Änderungen der Gebührenordnung für Zahnärzte fordern die Hersteller von Dentalsoftware eine mindestens dreimonatige Vorbereitungszeit für die qualitätsgesicherte Implementierung in bestehende IT-Lösungen. Grund hierfür sind die Änderungen, die am 1. Januar 2012 für Zahnärzte in Kraft treten:

Story Highlights
  • Hersteller von Dentalsoftware fordern min. 3-monatige Vorbereitungszeit für qualitätsgesicherte Implementierung in bestehende IT-Lösungen
  • Zeitraum min. notwendig, um Softwareherstellern und Zahnärzten realistische Möglichkeit für Umsetzung neuer Gesetze und Änderungen zu geben
  • Änderungen ab Januar 2012: elektronische Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen mit KZV und Leistungen von zahntechnischen Fremdlaboren, sowie neue Gebührenordnung für GOZ

  • In allen Leistungsbereichen müssen sie ihre vertragszahnärztlichen Leistungen mit ihrer KZV in papierloser Form abrechnen.
  • Auch Leistungen von zahntechnischen Fremdlaboren müssen zukünftig in die elektronische Abrechnung einbezogen werden.
  • Es gilt die neue Gebührenordnung für privatzahnärztliche Abrechnungen (GOZ).


Der Bundesrat stimmte erst am 4. November 2011 dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über die Neuerung der Gebührenordnung für Zahnärzte mit einigen kleinen Änderungen zu. Neben den bereits laufenden Arbeiten für die Umsetzung der papierlosen Abrechnung müssen nun die Praxissoftwarehersteller die neue GOZ umsetzen. In der vorgegebenen Zeit stellt dies die Softwarehersteller vor eine kaum zu bewerkstelligende Herausforderung. Denn für Programmierung, Dokumentierung und die erforderlichen Tests sowie die Auslieferung an die Praxen bleiben kaum mehr als acht Wochen.

„Aufgrund der noch laufenden Programmierarbeiten zur Einführung der papierlosen Abrechnung ist das kaum zu schaffen“, so Peter Rohleder, stellvertretender Vorsitzender des bvitg-Mitgliedsverbands VDDS. „Ganz zu schweigen von der Umsetzung in den Praxen. Eine qualitätsgesicherte Einführung der Software und die Schulung des Praxispersonals sind so kaum zu leisten.“

bvitg und VDDS fordern vom Gesetzgeber daher grundsätzlich mindestens drei Monate Zeit, um beschlossene Änderungen qualitätsgesichert zu implementieren. Dieser immer noch knapp bemessene Zeitraum ist mindestens notwendig, um den Softwareherstellern und auch den betroffenen Zahnärzten eine realistische Möglichkeit zu geben, die neuen Gesetze umzusetzen bzw. sich mit den Änderungen vertraut zu machen.

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Quelle: bvitg e.V. (Bundeverband für Gesundheits-IT e.V.)